Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 2:
Unterlagen, Anträge und Widersprüche übergeben Sie im Jobcenter am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung. Sie brauchen Nachweise, falls ein Schreiben verloren geht. Machen Sie sich immer vorher eine Kopie von Ihrem Schreiben.