6. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

6. Irrtum: Ohne vollständigen Antrag erhalte ich keine Leistungen

Ein einfaches Schreiben wie folgt reicht aus: „Ich beantrage Leistungen nach dem SGB II“. Die Standardbögen des Jobcenters können Sie auch später abgeben. Fristwahrend ist der Antrag auf einem einfachen handschriftlichen Papier völlig ausreichend. Alle erforderlichen Unterlagen können Sie später nachreichen.

Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht

Mit dem Online Fragebogen können Sie sich direkt von einem Fachanwalt im Sozialrecht oder Arbeitsrecht beraten lassen. Benutzen Sie dafür bitte das Online Kontaktformular.

Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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