5. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

5. Irrtum: Wenn ich gegen eine Pflicht aus der Eingliederungsvereinbarung verstoße, dann ist jede Sanktion rechtmäßig

Nein, nicht zwingend. Die Sanktion muss auch formell rechtmäßig sein und muss im Rahmen des Ermessens begründet sein.

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